Rentenberater
Michael Ritzau

 

Hansestraße 11 * 33689 Bielefeld
Tel. 05205-758 4076 * Fax. 05205-758 6522
Mail:
rentenberater-michael.ritzau@t-online.de * www.rentenberater-ritzau.de

 

 

 Was ist ein Rentenberater?

 

Ein Rentenberater ist ein rechtlicher Spezialist für die Sozialversicherung und für Vorsorgefragen.

 

Der Rentenberater kann Ihnen bei allen Fragen mit Bezug zur Rente helfen.

 

Dieser Bezug ist jedoch sehr weit zu fassen. Daher kann der Rentenberater nicht nur im Rentenrecht beraten. Der Rentenberater hat ein fundiertes Wissen im Recht

 

* der gesetzlichen Unfallversicherung

 

* der gesetzlichen Krankenversicherung

 

* der gesetzlichen Pflegeversicherung

 

* im sozialen Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht

 

* der betrieblichen und berufsständischen Versorgung

 

* der staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rente.

 

Es erfolgt keine Vermittlung oder Verkauf von Versicherungen oder Finanzprodukten.


In diesen Rechtsgebieten kann Sie ein Rentenberater im Verwaltungs-verfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten.


 

Ein Rentenberater ist freiberuflich tätig. Er handelt einzig und allein im Interesse seines Mandanten und unterliegt der Schweigepflicht. Damit er diese unabhängige Beratung durchführen kann, erhält der Rentenberater von seinem Mandanten ein Honorar.

 

Um sich als Rentenberater registrieren zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

1. Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (gesicherte 

    wirtschaftliche Verhältnisse und keine erheblichen

    strafrechtlichen Verfehlungen).

 

2. Theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder

    den Teilbereichen des §10 Abs.1 Rechtsdienst-

    leistungsgesetzt, in denen die Rechtsdienstleistungen

    erbracht werden sollen.

 

3. Die theoretische Sachkunde wird i.d.R. durch ein Zeugnis

    über einen  erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang

    entsprechend §4 der Verordnung zum Rechtsdienstleistungs-

    gesetzt (RDV) nachgewiesen.

 

4. Genügende einschlägige berufspraktische Erfahrung (z. B.

    Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger).

 

5. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-

    versicherungssumme von 250.000 Euro für jeden

    Versicherungsfall (jährliche Begrenzung auf den vierfachen

    Mindestbetrag laut §5 RDV).

 

Möchten Sie mehr über Rentenberater erfahren, dann finden Sie folgenden Seiten noch mehr Informationen:


Bundesverband der Rentenberater

Wikipedia



 

Rentenberater Michael Ritzau | Tel.: 05205/7584076 Fax. 0180/500370114 | Mail: rentenberater-michael.ritzau@t-online.de